Es erreichen uns regelmäßig Anfragen zum Hundegesetz (NHundG). Daher habe ich mich entschlossen, meinen Wissensstand hier zu veröffentlichen. Bitte beachtet jedoch, dass es sich noch jederzeit ändern kann.
http://www.ml.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7
Jeder hat seinen Hund mit Chip zu kennzeichnen und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer nach in Kraft treten des Gesetzes einen Hund anschafft / nicht bereits 2 Jahre "Hundeerfahrung" nachweisen kann, muss seine Sachkunde beweisen. Also eine Art "Führerschein" machen.
Die Veterinärbehörde nimmt solche Prüfungen ab, bzw. bestimmt, wer solche abnehmen kann. So ähnlich funktioniert das jetzt bereits bei der Haltung von einigen "gefährlichen" Schlangen.
Für die Stadt Bavaria heißt es bislang, dass eine Begleithundprüfung (VDH) ausreicht. So die mündliche Auskunft.
Das Gesetz mit der Verpflichtung zur Haftpflicht, Chip und Sachkunde ist noch nicht in Kraft. Es ist fraglich, ob es noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet wird.
Auch wenn, ist bislang nicht klar, wo man seine Hunde anzumelden hat und Haftpflicht, Chipnumer und ggf. Sachkunde nachweisen muss. Eine Behörde wurde dafür in der Stadt Bavaria noch nicht bestimmt. Diese Anmeldung hat dann neben der Anmeldung für die Hundesteuer zu erfolgen.
Wir setzen aber trotzdem voraus, dass unsere Mitglieder ihre Hunde haftpflichtversichern (Voraussetzung für Vereinsmitgliedschaft) und chippen (für den Impfausweis und Leistungsurkunde ohnehin wichtig). Wir empfehlen die Chipnummer gleichzeitig bei TASSO e.V. kostenlos registrieren zu lassen.
Davon unberührt ist jedoch das jetzige NHundG, das besagt, dass jeder seinen Hund so zu halten hat, das die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Auffällig gewordene Hunde können Auflagen bekommen, Maulkorb, Leinenzwang, hohe Zäune... oder eben zur Überprüfung einen Wesenstest oder eine Begleithundprüfung.
Entgegen einigen Aussagen von Hundeschulen, gibt es noch keine anerkannte "
Sachkundeprüfung" für Niedersachsen, für die wir oder andere analog zur Fahrschule (Kfz) trainieren können, um Euch/Sie dann bei der "
Führerscheinprüfung" anzumelden. Wenn sich da etwas ändert, werden wir sofort das auch im Verein umsetzen.
Der VDH hat vor einigen Jahren den "
Hunde-Führerschein" eingeführt, der ist jedoch nicht "staatlich anerkannt" und nicht mehr als die Begleithundprüfung. Zur Begleithundprüfung gehört ebenfalls eine Sachkundeprüfung.